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Einsprüche

Antragstellern und zertifizierten Kunden steht innerhalb von beantragten und vereinbarten Zertifizierungsverfahren ein Einspruchsrecht gegenüber allen Entscheidungen der VQZ Bonn GmbH zu.
Ein Einspruch kann jederzeit mündlich oder schriftlich über die bekannten Kontaktwege an die VQZ Bonn GmbH oder direkt an die Geschäftsführung gerichtet werden. Diese ist über die E-Mail geschaeftsfuehrung@vqz-bonn.de zu erreichen.
Dem Einsprechenden wird eine Nachricht darüber gegeben, dass der Einspruch eingegangen ist und behandelt wird. Fortschrittsberichte und Entscheidungen werden dem Einsprechenden in schriftlicher Form zugeleitet.

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